Königreich Tynamor
Gilde des Königs von Tynamor (Süd-Ost Dunladan) und seiner Haus-Streitmacht.
Ausruf des Reiches: 13.11.2008
Inhaltsverzeichnis |
Verfassung des Reiches Tynamor
§1: Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie. Der König ist das Staatsoberhaupt, ihm zur Seite gestellt ist ein Ministerrat, der beratende Funktionen hat.
§2: Der König behält seine eigene Gilde, die ihm als persönliche Schutztruppe dient und seine Hausmacht darstellt.
§3: Dem Königreich gehören andere Gilden gleichberechtigt an, die sich dem König anschließen. Diese Gilden stellen sich unter „Diplomatie“ gegenseitig auf „Verbündet“.
§4: Jeder der dem Königreich angeschlossenen Gildenleiter führt den Titel „Fürst“, und er beherrscht ein dem Königreich angehöriges Fürstentum. Die Fürstentümer haben intern eigene Gesetze, die nicht dieser Verfassung widersprechen dürfen.
§5: Jedes dem Königreich angehörige Fürstentum entsendet einen Minister in den Ministerrat.
§6: Jedes dem Königreich angehörige Fürstentum ist verpflichtet, im Kriegsfalle dem König eine bestimmte Anzahl von Kriegern zu stellen. Diese Anzahl liegt bei 50% kann aber auch in Einzelverträgen extra festgelegt werden. Steuern oder Abgaben gibt es nicht.
§7: Die Fürstentümer des Königreiches sind gleichberechtigt. Bei Streitigkeiten unter den Fürstentümern entscheidet der König, der dazu ein Gericht einsetzen kann.
§8: Die militärische Macht des Königreiches dient dazu, Angriffe von außen abzuwehren, das Betreten des Territoriums durch feindliche Gruppen zu unterbinden und Kriegszüge auf fremdes Territorium zu unternehmen.
§9: Der König ist berechtigt, militärische Hilfe von Außen anzunehmen.
§10: Der König ist berechtigt, militärisch gegen abtrünnige Gilden vorzugehen.
Wir bieten:
-ein aktuelles externes Forum -eine nette Gemeinschaft -oft Gemeinschaftsjagden -Turniere -aktuelle Neuigkeiten -Hilfe für Anfänger -manchmal finanzielle Unterstützung und bald noch viel mehr!
Wir verlangen:
-Aktivität in der Gilde und im Forum -Loyalität -Hilfsbereitschaft
Ränge:
Die Goldangaben hinter den Rängen geben das Transaktionslimit an. Allerdings kann nur der Leiter, oder einer der Stellvertreter Gold entnehmen und es dem Mitglied aushändigen. Dies zählt dann als zinsloser Kredit, welcher aber mit Freuden auch in etwas mehr Barem zurückgenommen wird.
lv. 1 - 5: Knappe (Anwärter) = 0 G/Tag
lv. 6 - 10: Krieger (Mitglied) = 200 G/ Tag
lv. 11 - 15: Ritter = 500 G/Tag
lv. 16 - 20: Schwerer Ritter = 1000 G/Tag
lv. 21 - 25: Schattenritter = 1400 G/Tag
lv. 26 - 30: Todesritter = 1600 G/Tag
lv. 31 - 35: Schwarzer Paladin = 2000 G/Tag
lv. 36 - 40: Schlachtpaladin = 2400 G/Tag
lv. 41 - 45: Kriegspaladin = 3000 G/Tag
lv. 46 - 50: Unheiliger Paladin = 5000 G/Tag
Stellvertreter:
Es werden nur Stellvertreter ernannt wenn einer gesucht wird. Er muss auf jeden Fall sehr vertrauenswürdig sein und darf sich keine Fehler leisten!
Unsere Verbündeten sind zahlreich, daher werden sie hier nicht aufgeführt. Es muss ja auch nicht jeder wissen...