Stadtrecht

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Eine Gilde kann für ihre Gildenstadt das Stadtrecht erwerben, wenn in dieser mindestens 15 Gebäude stehen. Auch Kulturgebäude zählen unabhängig der Ausbaustufe nur als ein Gebäude. Die 15 Gebäude unterliegen einer gewissen Zusammenstellung. Benötigt werden fünf Gebäude aus dem Bereich Wirtschaft & Kultur und zehn andere Gebäude, erst dann ist es möglich, das Stadtrecht zu beantragen.

Das Stadtrecht muss vom Gildenleiter oder einem seiner Stellvertreter im Rathaus der Hauptstadt zum Wert von 400.000 Gold erworben werden.

Um das Stadtrecht erwerben zu können, muss die betreffende Siedlung bereit mindestens einen Monat bestehen.

Das Stadtrecht bietet folgende Vorteile:

Der Erwerb des Stadtrecht verursacht tägliche Folgekosten (Erhaltungskosten) in Höhe von 5000 Gold.